top of page

UNKOPLIZIERTE ANTWORTEN AUF

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

  • Wie viel Geld kann ich mit Immobilienrente bekommen?
    In welcher Höhe Sie Ihre Immobilie beleihen können und möchten, klärt sich am Besten in einem persönlichen Beratungsgespräch. Grundsätzlich ist die Höhe abhängig von Ihrem Alter und dem Immobilienwert.
  • Ist die Auszahlung aus der Immobilienrente zweckgebunden?
    Nein, Sie können frei über den Betrag verfügen.
  • Wie wird der Immobilienwert festgestellt?
    Die finanzierende Bank wird die Immobilie durch einen vereidigten Gutachter bewerten lassen. Dafür wird ein zertifiziertes Unternehmen beauftragt, das über entsprechendes Fachwissen verfügt.
  • Welche Kosten entstehen für mich in Verbindung mit der Immobilienrente?
    Bei Vertragsabschluss fällt eine Bearbeitungsgebühr an und es entstehen einmalige Kosten für den Gutachter, den Notar und die Grundbucheintragung. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig vom Immobilienwert bzw. von der Grundschuldhöhe. In einem individuellen Beratungsgespräch erfahren Sie, wie hoch diese Kosten in Ihrem Fall sein werden.
  • Was ist bei Ehepaaren oder Lebenspartnern zu beachten?
    Die Immobilienrente wird von beiden (auch nicht verheirateten) Partnern gemeinsam genutzt und endet erst mit dem Ableben des länger lebenden Partners. So bleibt Ihnen Ihre Immobilie als Lebensmittelpunkt auf Dauer sicher erhalten.
  • Welche Pflichten entstehen für mich durch die Immobilienrente?
    Sie sind verpflichtet, sich wie bisher um Ihre Immobilie zu kümmern. Dazu gehört, dass Sie die Gebäudeversicherung für Schäden, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser und Hagel entstehen können, aufrechterhalten, alle öffentlichen Abgaben weiterhin tragen und eventuell notwendige Instandhaltungsarbeiten durchführen lassen.
bottom of page